AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung eines Hundes durch die Ausbilderin und den AG / Hundeführer kommt der Vertrag verbindlich zustande.

§ 2 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß §1 ist die Zahlung des Honorars fällig. In dem vertraglich vereinbarten Honorar ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug auf das angegebene Konto oder in bar zu erfolgen.

§ 3 Vorzeitiger Abbruch der gebuchten Dienstleistung durch AG / Hundeführer
Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem gebuchten Training durch den AG / Hundeführer wird das gezahlte Honorar nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der AG / Hundeführer das Training aufgrund eines Umstandes abbricht, den er nicht zu vertreten hat.

§ 4 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten (Einzelcoaching, Verhaltenstherapie, Beratung)
Die Ausbilderin kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt. Im Übrigen kann der Vertrag von der Ausbilderin mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr. Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Bei Krankheit oder Abwesenheit des Trainers ist die Stunde zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Auch für diesen Teil gelten die oben genannten Punkte.

§ 5 Absage von Trainingseinheiten
Das Honorar für die gebuchten Trainingseinheiten muss vor dem Termin auf dem Konto der Firma Andoggen (IBAN: DE10 1009 0000 7483 5800 23 BIC: BEVODEBB) gutgeschrieben sein oder bei Trainingsbeginn in bar bezahlt werden. Erst bei vollständiger Bezahlung bzw. dem Nachweis dieser kann das Training durchgeführt werden. Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbilderin rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren. Bei einer Absage bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Ausfallpauschale berechnet, danach hat der AG / Hundeführer die vollständige vereinbarte Vergütung zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.

§ 6 Haftung der Ausbilderin und des AG / des Hundeführers
Die Ausbilderin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Ausbilderin auch für Fahrlässigkeit. Die Ausbilderin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übung entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den AG / den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme und der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgen auf eigenes Risiko. Die Ausbilderin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der AG / Hundeführer haftet für die von ihm und seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Training frei.

§ 7 Mitwirkungspflicht
Der AG / der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Ausbilderin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der AG / der Hundeführer an die Anweisungen der Ausbilderin hält.

§ 8 Fragebogen
Der AG / Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen im Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 9 Datenschutz gemäß DSGVO / Bild- und Videoaufzeichnungen
Unsere Datenschutzerklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung DSGVO kann jederzeit auf der Internetseite www.andoggen.com eingesehen werden.
Ergänzend erklärt sich der AG / Hundeführer damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während der Trainingseinheiten Bild- oder Videomaterial erstellt wird und dieses für die öffentliche Berichterstattung auf der Internetseite www.andoggen.com, für PR-Maßnahmen in sozialen Medien (Facebook, Youtube), im Andoggen-Newsletter sowie bei Vorträgen und Seminaren der Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.

§ 10 Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum wird aus dem aktuellen Trainingsplan ersichtlich. Konkrete Trainingstermine ergeben sich aus dem Therapieplan.

§ 11 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg nicht zuletzt auch von dem AG / dem Hundeführer und natürlich auch dem Hund abhängt.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Oranienburg.